News – 10.03.2020

Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes (§ 2b UStG) ab 2021: Auch die Vorsteuer unter Kontrolle mit VERA

Unser Kooperationspartner IKOR unterstützt Kommunen bei der Ermittlung des Vorsteuerabzugs

Bislang beschränkten sich steuerliche Themen primär auf gewerbliche Betriebe innerhalb der Städte und Gemeinden. Durch die Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes (§ 2b UStG) werden die Leistungen sämtlicher juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) umsatzsteuerlich genauso behandelt wie die Leistungen von Unternehmen. Ab Januar 2021 entfaltet die Gesetzesanpassung ihre volle Wirkung.

Getreu unseres Mottos „Kommunalfinanzierung zu Ende gedacht“ haben wir mit IKOR einen verlässlichen Partner, der Kommunen ebenfalls „zu Ende gedachte“ Lösungen für aktuelle Wandlungen im kommunalen Sektor präsentiert. Mit seiner Lösung VERAVerfahren zur Ermittlung und Realisierung Abzugsfähiger Vorsteuer – begleitet er Kommunen bei der revisionssicheren Ermittlung und Dokumentation ihrer Vorsteuer.

In Verbindung mit SAP oder OSPlus integrieren Kommunen problemlos die automatische und verlässliche Prüfung aller vorsteuerbehafteten Prozesse in ihr kommunales Rechnungswesen, um die höchstmögliche Vorsteuer geltend zu machen und die Verantwortung des Vorsteuerabzugs je Rechnung in der Steuerfunktion zu verankern. Die Kolleginnen und Kollegen im Rechnungswesen werden es Ihnen danken!

VERA
…liest und prüft jeden Beleg.
…ermittelt den korrekten Vorsteuerbetrag.
…bucht Korrekturen.
…liefert detaillierte Auswertungen.

VERA ist seit mehr als einem Jahrzehnt für Versicherungen, Banken, Krankenhäuser und soziale Träger im Einsatz, wo die Problemstellung „Vorsteuerabzugsfähigkeit“ schon seit je her besteht. Haben auch Sie Interesse an der revisionssicheren Ermittlung und Dokumentation Ihrer Vorsteuer? Jeder Euro an realisierter Vorsteuer entspricht einer Minderung des Aufwands.

Für nähere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt auf mit:
Herrn Miklós Hegybíró
Leiter Produkte, IKOR Products GmbH
miklos.hegybiro@ikor.de
+49 (0) 40 8199442-0
www.ikor.de

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