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04.01.2021
komuno als zertifiziertes Fachprogramm von Gemeindeprüfungsanstalt NRW zugelassen

Sämtliche Qualitätsstandards sind erfüllt
Gemäß § 94 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW dürfen seit dem 1. Januar 2021 für die automatisierte Ausführung der Geschäfte der kommunalen Haushaltswirtschaft nur noch Fachprogramme verwendet werden, die von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) zugelassen und zertifiziert sind. Die gpaNRW ist als Teil der NRW-Landesaufsicht für die Überprüfung der Kommunen auf Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit verantwortlich.
Die hoheitliche Aufgabe wurde der gpaNRW gemäß dem 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz NRW (2. NKFWG) vom Landtag übertragen. Die Prüfkriterien für die Zulassungsprüfung wurden am 24.09.2020 im Ministerialblatt NRW 2020 Nr. 25, S. 577ff veröffentlicht.
Laut Gemeindeprüfungsanstalt NRW betrifft die Prüfung sämtliche Fachverfahren, die der Ausführung der Geschäfte des kommunalen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens nach den Regeln des doppischen Finanzwesens dienen. Die Zulassung bezweckt in erster Linie die Schaffung eines einheitlichen Qualitätsniveaus. Hierdurch kann ein rechts- und normenkonformes Arbeiten mit einer Fachanwendung in Kommunen sichergestellt werden.
Um den Kommunen in NRW, die bereits ein zulassungspflichtiges Verfahren vor dem 1. Januar 2020 eingesetzt haben, einen kontinuierlichen Weiterbetrieb zu ermöglichen, hat die gpaNRW zeitnah zum Umsetzungsdatum vorläufige Zulassungen ausgesprochen.
komuno – die digitale Plattform für Kommunalkredite – konnte im Rahmen der vorläufigen Prüfung sämtlichen Prüf- und Qualitätskriterien entsprechen und ist als Fachverfahren für den Einsatz in der kommunalen Haushaltswirtschaft offiziell zugelassen. Unsere Kunden können komuno entsprechend weiterhin unbedenklich nutzen.
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