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17.02.2022

Gemeindeprüfungsanstalt NRW erteilt komuno offizielle Zulassung als zertifiziertes Fachprogramm

komuno – Förderer des 5. Hessischen Kämmerertages in Frankfurt

Sämtliche Qualitätsstandards erfüllt

Zur Erzielung eines einheitlichen Qualitätsniveaus dürfen seit dem 1. Januar 2021 bei der automatisierten Ausführung der Geschäfte der kommunalen Haushaltswirtschaft in NRW nur noch Fachprogramme verwendet werden, die von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) zugelassen und zertifiziert sind.

§ 94 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW sieht Prüfung von Fachprogrammen vor
Um den Kommunen in NRW, die bereits ein zulassungspflichtiges Verfahren vor dem 1. Januar 2021 eingesetzt haben, einen kontinuierlichen Weiterbetrieb zu ermöglichen, hat die gpaNRW zeitnah zum Umsetzungsdatum zunächst vorläufige Zulassungen ausgesprochen. komuno als digitale Plattform für Kommunalkredite konnte bereits im Rahmen der vorläufigen Prüfung sämtlichen Prüf- und Qualitätskriterien entsprechen und eine vorläufige Zulassung erhalten.

Im Februar 2022 hat die gpaNRW komuno nunmehr eine offizielle Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Dem vorausgegangen waren – wie bereits bei der vorläufigen Zulassung – umfängliche Prüfungen zur Gewährleistung sowohl allgemeiner Anforderungen als auch fachlicher Anforderungen, die in Prüfhandbüchern als Verwaltungsvorschrift veröffentlicht sind. 

komuno erfüllt sämtliche Qualitätsanforderungen und ist unbedenklich nutzbar
komuno ist aktuell die einzige digitale Plattform für Kommunalkredite, die dieses Prüfsiegel erhalten hat und offiziell als Fachverfahren für den Einsatz in der kommunalen Haushaltswirtschaft in NRW zugelassen ist. Unsere Kunden können komuno weiterhin unbedenklich nutzen! Eine vollständige Auflistung aller zugelassenen Verfahren finden Sie auf der gpaNRW-Homepage.

Näheres zum Zulassungsverfahren der Gemeindeprüfungsanstalt NRW:
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) ist als Teil der NRW-Landesaufsicht für die Überprüfung der Kommunen auf Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit verantwortlich. Laut gpaNRW betrifft die Prüfung gemäß § 94 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW sämtliche Fachverfahren, die der Ausführung der Geschäfte des kommunalen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens nach den Regeln des doppischen Finanzwesens dienen. Die Zulassung bezweckt in erster Linie die Schaffung eines einheitlichen Qualitätsniveaus. Hierdurch kann ein rechts- und normenkonformes Arbeiten mit einer Fachanwendung in Kommunen sichergestellt werden. Die hoheitliche Aufgabe wurde der gpaNRW gemäß dem 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz NRW (2. NKFWG) vom Landtag übertragen. Die Prüfkriterien für die Zulassungsprüfung wurden am 24.09.2020 im Ministerialblatt NRW 2020 Nr. 25, S. 577ff veröffentlicht. Weitere Informationen zur Programmprüfung – Kommunale Fachverfahren finden Sie bei der gpaNRW.

Patrick Tober

Patrick Tober

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