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Kommunalkredit

Bei einem Kommunalkredit (oder Kommunaldarlehen) handelt es sich um ein Darlehen an Landkreise bzw. kreisfreie Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände und unselbstständige Eigenbetriebe. Kommunaldarlehen werden unter anderem von Landesbanken, Sparkassen, Banken mit Sonderaufgaben, Genossenschaftsbanken und Privatbanken vergeben. Das Gesamtvolumen des Kreditbestands beläuft sich bei Gemeinden Ende 2023 auf ca. 150 Milliarden €.

Abbildung: Eigene Darstellung, Quelle: Deutsche Bundesbank, Bankenstatistik August 2024

Was ist ein Investitionskredit?

Bei Kommunalkrediten wird je nach Verwendungszweck des Kredits zwischen zwei Kreditarten unterschieden. Bei einem Investitionskredit handelt es sich um einen Kredit, dessen geplante Verwendung eine Investition der Kommune ist. Der Verwendungszweck des Geldes ist dabei durch das Haushaltsrecht der Bundesländer stark limitiert1 und auf direkte Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und deren Umschuldungen oder Prolongation festgeschrieben. Eingesetzt werden Investitionskredite bei der Kommunalfinanzierung somit in der Regel für klassische Investitionsprojekte wie z. B. den Neubau oder Renovierung einer Schule. Eine ausführliche Auflistung der möglichen Investitionen können Sie der folgenden Abbildung entnehmen.2

Kredittechnisch zeichnet sich der Investitionskredit üblicherweise durch einen mittel- bis langfristigen Zeithorizont aus. Eine Laufzeit von mindestens einem Jahr ist die Regel; häufig kommt es zu deutlich längeren Laufzeiten. Der Kredit ist in der Regel mit gleichbleibendem Tilgungssatz und festverzinst ausgestaltet. Kreditsicherheiten dürfen bei Kommunen nicht bestellt werden und sind aufgrund deren Insolvenzunfähigkeit im Rahmen der Bündischen Haftung für Investoren ebenso nicht erforderlich.3 Die Finanzierung der Kredite läuft zwar noch überwiegend per Telefon oder E-Mail-Verteiler, zunehmend aber auch über digitale Plattformen wie komuno. komuno kann mit einer digitalen Lösung zur Ausschreibung und Angebotserstellung helfen. Der gesamte Prozess wird dadurch verschlankt und beschleunigt.

Kommunaldarlehen als Finanzierungsinstrument für Investitionen

Kommunaldarlehen spielen eine zentrale Rolle in der langfristigen Finanzplanung deutscher Städte und Gemeinden. Sie ermöglichen es Kommunen, große Investitionsprojekte zu realisieren, ohne die laufende Liquidität zu gefährden. Anders als kurzfristige Kreditformen dienen Kommunaldarlehen der strukturierten und nachhaltigen Finanzierung öffentlicher Infrastruktur.

Was ist ein Kommunaldarlehen?

Ein Kommunaldarlehen ist ein langfristiger Kredit, den eine Kommune zur Finanzierung von Investitionen aufnimmt. Die Laufzeit beträgt in der Regel 10 bis 30 Jahre, teilweise auch länger – je nach Projektart und Finanzierungsmodell. Üblicherweise handelt es sich um Annuitätendarlehen mit gleichbleibenden Raten oder um Tilgungsdarlehen mit gleichbleibender Tilgung und sinkenden Zinsen.

Vergeben werden Kommunaldarlehen häufig von Geschäftsbanken, Sparkassen, Landesbanken oder Förderinstituten. Die Konditionen richten sich nach der Bonität der Kommune, dem Investitionszweck und dem aktuellen Zinsniveau.

Typische Verwendungszwecke sind z. B. der Neubau oder die Sanierung öffentlicher Gebäude, der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, Investitionen in Schulen, Kindergärten, Feuerwehrhäuser oder Maßnahmen zur Energiewende.

Warum greifen Kommunen zu Kommunaldarlehen?

Kommunaldarlehen sind ideal für Investitionen mit langfristigem Nutzen. Da der Kredit über viele Jahre hinweg zurückgezahlt wird, können die Belastungen haushalterisch gleichmäßig verteilt werden. Gleichzeitig steht das investierte Kapital unmittelbar zur Verfügung, sodass Projekte zeitnah umgesetzt werden können.

Ein weiterer Vorteil ist die haushaltsrechtliche Einordnung: Da es sich um eine kreditfinanzierte Investition handelt, ist das Darlehen in der Regel einem bestimmten Vermögensgegenstand zugeordnet – etwa einem neuen Schulgebäude oder einem Straßenbauprojekt. Die Rückführung erfolgt entsprechend über die Haushaltsjahre hinweg, oft begleitet von Abschreibungen im kommunalen Haushaltsrecht.

Risiken und Anforderungen

Trotz aller Vorteile sind Kommunaldarlehen kein Selbstläufer. Die langfristige Bindung kann bei einem steigenden Zinsniveau nachteilig sein, insbesondere bei variabler Verzinsung. Zudem müssen Kommunen die Rückführung im Haushaltsplan realistisch abbilden und ihre Investitionsentscheidungen auf belastbare Wirtschaftlichkeitsrechnungen stützen.

Was ist ein Kassenkredit?

Ein Kassenkredit oder auch Liquiditätskredit wird im Gegensatz zu Kommunaldarlehen im öffentlichen Sektor zur Deckung eines üblicherweise kurzfristigen Liquiditätsbedarfs genutzt. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Kredite mit kurzen Laufzeiten von unter einem Jahr. Auch lange Laufzeiten sind je nach Bundesland bisweilen keine Seltenheit mehr und ergänzen den Haushalt und die Schuldenportfolios vieler Kommunen seit einigen Jahren auch zur Laufzeitdiversifikation.4

Während Kassenkredite aufgrund ihrer kurzfristigen Natur häufig variabel verzinst, zum Beispiel auf Basis des EONIA oder eines EURIBOR, abgeschlossen werden, unterliegen sie naturgemäß einem höheren Zinsänderungsrisiko als Investitionskredite, deren Zinsbindung üblicherweise über mehrere Jahre festgeschrieben ist.5

Die Entwicklung der Kassen- und Investitionskredite ist dabei ansteigend. Allerdings zeigt eine genauere Betrachtung der Schulden in diesem Zeitraum eine Veränderung der Schuldenstruktur weg von traditionellen investiven Bankkrediten und hin zu Kassenkrediten. Um die Gesamtentwicklung besser nachvollziehen zu können, lohnt ein Blick auf die unterschiedlichen kommunalen Ebenen (vgl. Teil A, Kapitel 4).

Sowohl die kreisfreien Städte und die Landkreise als auch die kreisangehörigen Gemeinden haben die Möglichkeit, für ihre Aufgabenerfüllung und zum Zweck der Liquiditätssicherung Kassenkredite aufzunehmen.6

Abbildung: in Anlehnung an Bertelsmann Stiftung, Kommunaler Finanzreport 2017

Rechtliche Rahmenbedingungen

Kommunalkredite und deren Ausgestaltung sind je nach Bundesland unterschiedlich. So setzen die Länder und Gemeinden mit ihrer Satzung die Möglichkeiten der Kommunalfinanzierung fest. Grundsätzlich sind Kommunaldarlehen vergleichbar mit Blankokrediten, da für diese keine Sicherheiten gestellt werden müssen und dürfen. Dem liegt die Annahme zu Grunde, dass Kommunen insolvenzunfähig sind. Die Insolvenzunfähigkeit ist begründet durch den Finanzausgleich der Länder, der dafür sorgt, dass es zu einer Insolvenzgefahr im kommunalen Sektor nicht kommen kann. Der „Haftungsansatz“ geht zwar nicht so weit, dass eine übergeordnete Hierarchieebene eine garantieähnliche Haftung für einzelne kommunale Schulden übernimmt; jedoch besteht ein interföderatives, konstitutiv gesichertes normatives Ausgleichssystem, das die Zahlungsfähigkeit aller Gebietskörperschaften sicherstellt. Dadurch liege eine uneingeschränkte Bonität vor.7

Bankbetriebliche Auswirkung

Sowohl Kassen- als auch Investitionskredite sind nach KWG Kredite und damit Forderungen an Kunden. Da Bund, Länder und Gemeinden wie oben erläutert insolvenzunfähig sind, werden sie bankaufsichtsrechtlich jedoch speziell behandelt. Kommunalkredite sind bankrechtlich gemäß Solvabilitätsverordnung (SolvV) mit einer so genannten „Null-Gewichtung“ privilegiert und müssen deshalb nicht mit Eigenkapital unterlegt werden.8

Durch den „Partial Use“ bleiben Kommunalkredite dauerhaft von den neuen Ratinganforderungen (IRB-Ansatz) für Investoren ausgenommen. Der Zwang eines Ausweises der Leverage Ratio beeinflusst das kommunale Darlehensgeschäft zusätzlich. Die Leverage Ratio darf laut Capital Requirement Regulation (CRR) nicht unter 3% fallen. Eine nicht risikosensitive Eigenmittelunterlegung setzt jedoch den Anreiz zur Substitution risikoarmer Forderungen durch risikoreichere (und mit einer höheren erwarteten Rendite versehene) Aktiva.

Risikoarme Geschäftsmodelle werden in einem solchen System benachteiligt. Insbesondere das risikoarme Geschäft der Kommunalfinanzierung wäre hiervon in erheblichem Maße nachteilig betroffen. Eine verbindliche Leverage Ratio hätte somit erhebliche Auswirkungen für die Bedingungen, zu denen Kredite an Gebietskörperschaften bereitgestellt werden.9

Digitalisierung von Kommunalkrediten

komuno schlägt als digitale Kreditplattform die Brücke zwischen Kommunen und Investoren. Auf komuno können Kommunen Kassen- und Investitionskredit Ausschreibungen tätigen und webbasiert abschließen. Banken, Förderbanken, Versicherungen und Asset Manager erstellen direkt auf komuno Angebote zu den veröffentlichten Ausschreibungen.

Die Digitalisierung beschleunigt und vereinfacht hierbei den Kreditausschreibungs- und Vergabeprozess und schafft Transparenz. Für Kommunen ist unser Online-Marktplatz komplett kostenfrei. Investoren nutzen komuno ebenfalls kostenlos, bei erfolgreichen Transaktionen ist eine Gebühr von 0,01% auf das durchschnittliche Nominal über die Zins- bzw. Margenbindung fällig.

Durch die Effizienzsteigerung des Prozesses können Kosten gesenkt und Reichweite generiert werden, dies kann dazu führen, dass trotz Niedrigzinsumfeld und rechtlicher Rahmenbedingungen die Attraktivität des Kommunalgeschäfts steigt. Unser Ausschreibungsportal dokumentiert dabei den kompletten Prozess und generiert damit eine Abschlussdokumentation, die für Kommunen und Investoren 100% revisionssicher ist. Rechtliche und innerbetriebliche Rahmenbedingungen können dabei integriert werden, wie zum Beispiel das Regionalprinzip oder das Vier-Augen-Prinzip.

Um weitere Vorteile zu schaffen und eine End-to-End Integration zu erreichen, schafft komuno Schnittstellen zu verschiedenen kommunalen und investorenindividuellen Systemen. Wir haben bereits eine Schnittstelle zum Schuldenmanagement-Tool der Kommunen S-Kompass. Des Weiteren bieten wir derzeit eine Schnittstelle zum Sparkassen-Finanzsystem.

Weitere Schnittstellen sind möglich und werden derzeit erarbeitet. Durch diese Integration, aber auch durch den grundlegenden Datenverkehr auf komuno legen wir großen Wert auf Ihren Datenschutz. Ihre Daten werden EU-DSGVO-konform auf ISO-/BSI-zertifizierten Servern gespeichert.10

Quellen und Studien:
1 Hölscher, Wirtschaftslexikon Gabler, 2018, https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kommunalkredit-39729/version-263131
2 Bastian Frien, Bankgeschäft mit dem Konzern Kommune, 2018
3 § 12 Abs. 1 Nr. 2 InsO
4 Geißler, Kassenkredite: Kein Ausweg aus der Haushaltskrise, 2017
5 Haushaltssteuerung, Kassenkredite https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-kassenkredite.html
6 Bertelsmann Stiftung, Kommunaler Finanzreport 2023
7 § 86 Abs. 1 GemO NRW; BVerfGE 72, 330 (397 f.)
8 Becker, Basel III und die möglichen Auswirkungen auf die Kommunalfinanzierung, 2013
9 Buchholz et al., Auswirkung der Leverage Ratio auf die Finanzierung der Kommunen, 2017)
10 komuno.de

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