Lexikon

Euribor

Euribor Definition

Die Euro Interbank Offered Rate oder kurz Euribor ist ein Referenzzinssatz für viele Finanzprodukte. Der Euribor ist der durchschnittliche Zinssatz, zu dem sich europäische Banken untereinander Geld anbieten. Anders ausgedrückt ist der Euribor der Termingeldzinssatz in Euro im Interbankenhandel.1 Die Größe des Marktes für diese Finanzkontrakte ist riesig – börsengehandelte und OTC-Derivate, Anleihen, Kredite, Verbriefungen, Geldmarktprodukte und Einlagen im Wert von umgerechnet Hunderten Billionen Euro hängen am Euribor. Der Euribor besteht seit 1999 und ersetzte einige nationale Referenzzinssätze wie den FIBOR (Deutschland) oder den PIBOR (Frankreich).2

Ermittlung des Euribors

Der Euribor wird an allen Banktagen (Target Kalender) ermittelt. Für die Ermittlung des Euribor werden Panel Banken von einem Beratungsausschuss erwählt. Die Anzahl und Auswahl der Panel Banken ist schwankend und wird an ein erstklassiges Rating geknüpft. Die derzeitige Auswahl finden Sie in folgender Tabelle.

Der Euribor ermittelt sich grundsätzlich über Angebot und Nachfrage. Die oben genannten Banken melden ihre Angebotssätze für das Interbankengeschäft. Der Euribor betrachtet mehrere Laufzeiten, sogenannte Tenors. So melden die Panel Banken die Zinssätze von einer Woche bis zu einem Jahr. Der 3 Monats Euribor ist dabei besonders relevant, da er häufig als Referenzzinssatz für Finanzinstrumente genutzt wird.

Die Angebotszinssätze werden täglich um 10:45 Mitteleuropäischer Zeit an das European Money Markets Institute (EMMI) übermittelt. Die übermittelten Werte werden ausgewertet. Um Zinsausreißer zu verhindern, werden die höchsten und niedrigsten 15% der übermittelten Zinssätze ausgenommen. Diesen Vorgang nennt man „Trimming“. An jedem Arbeitstag um 11:00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit werden die Euribor Durchschnittszinssätze festgesetzt und über die internationale Presse veröffentlicht.3

Warum der Euribor abgeschafft werden soll

Der Euribor und die anderen IBOR Zinssätze werden seit langem kritisch betrachtet und Alternativen derzeit erarbeitet. Zum einen liegt das an der Datenbasis des Euribors. Seit der Finanzkrise ist die Liquidität im unbesicherten Interbanken-Geldmarkt stark zurückgegangen. Dadurch fehlt die solide Unterlegung der Benchmarks mit Markttransaktionen. Zum anderen wurde der Euribor in der Vergangenheit durch falsche Quotierung manipuliert und damit die Glaubwürdigkeit des Referenzzinssatzes beschädigt.4 Darüber hinaus wollen immer weniger Institute als Panel Banken agieren. Das Risiko von falscher Quotierung ist bei der Übermittlung nicht komplett auszuschließen, was im Falle des Verdachts zu hohen Strafen führen kann. DIE IBORs und auch der EONIA (Euro Over Night Index Average) sollen daher durch alternative Referenzzinssätze abgelöst werden.5

Risk-Free Rates (RFRs) als Alternative für Euribor und Eonia

Um mögliche Alternativen zu schaffen und mögliche Manipulation zu verhindern, wurden in Folge des IBOR Skandals 2013 von der International Organization of Securitites (IOSCO) 19 „Principles for Financal Benchmarks“ veröffentlicht. Diese sollen als Rahmenwerk für die Festlegung finanzieller Benchmarks dienen. Die IOSCO-Prinzipien wurden mit der Verordnung EU 2016/1011[2] in Europäisches Recht überführt. Nach dieser Richtlinie muss der Euribor bis zum 31.12.2021 reformiert werden. Ab diesem Stichtag dürfen Neugeschäfte nicht mehr auf die aktuellen Benchmarks referenzieren. Derzeit wird an der IBOR Reform für die heutigen Zinssätze gearbeitet. Es ist unklar, ob dies nachhaltig gelingt und diese durch die Regulatoren langfristig genehmigt werden.6 Neben den IBOR-Zinssätzen werden ebenfalls Alternativen für den Eonia bearbeitet. Risk-Free Rates (RFRs) sollen die kurzfristigen Tagesgeldsätze ablösen. Für USD, GBP, CHF sowie JPY existiert dieser bereits. Für EUR soll der ab Oktober 2019 durch die EZB ermittelte €STR (euro short-term rate) den Eonia als zentralen Tagesgeldsatz im europäischen Währungsraum ablösen.7 Folgende Grafik zeigt den zeitlichen Ablauf der Entwicklung:

Variabel Verzinste Darlehen auf komuno abwickeln

Die Ausschreibung von Investitions- und Kassenkrediten ist auf komuno schnell und einfach. Sie können neben festverzinslichen, auch variabel verzinste Angeboten einholen. In einer Ihrer Ausgestaltungen gibt die Kommune dem Investor die Möglichkeit variabel verzinste Angebote abzugeben. Der Euribor ist als Referenzzinssatz für diese Angebote hinterlegt. Je nach Zinszahlungsfrequenz passt sich der Euribor dementsprechend an. Bei einer vierteljährlichen Zinszahlung wird demnach der 3-Monats-Euribor gewählt. Diese Auswahl geschieht automatisch. Nutzen Sie die Vorteile der Plattform und schreiben Sie ihre variablen Darlehen an Investoren in Ihrer Region oder auch überregional aus. Investoren profitieren von der strukturierten, übersichtlichen Anlieferung der Ausschreibungsdaten und können passende Angebote abgeben. Nutzen Sie als Investor heute schon Schnittstellen zu bekannten Kernbankensystemen und erstellen und berechnen Sie Ihre Angebote in bekannter Art und Weise und schicken diese automatisch, prozessintegriert zu komuno zurück.

Zusätzlich bietet komuno eine Marktdatenanbindung für Kommunen. Die Euribor Zinssätze werden auf der Startseite grafisch aufbereitet zur Verfügung gestellt. Neben den Euribor Sätzen können hier Swap Sätze bis zu 50 Jahren Laufzeit eingesehen werden. Diese aktuellen Daten zeigen auf einen Blick Zinssätze für mögliche Kreditlaufzeiten und können als Anhaltspunkt für die Angebote und deren Attraktivität genutzt werden.

Quellen und Studien:

1 Bürger, Zinsmodelle unter dem empirischen Maß zur Risiko- und Renditesteuerung eines Investors, 2008
2 Schetschok et al., Ablösung der Interbank Offered Rates (IBORs)Hintergründe, 2018
3 global-rates, Euribor, 2022, https://www.global-rates.com/de/zinssatze/euribor/euribor.aspx
4 Frankfurter Allgemeine Zeitung, Galgenfrist für den Euribor, 2019, https://www.faz.net/aktuell/finanzen/finanzmarkt/galgenfrist-fuer-den-Euribor-16095701.html
5 Lodewijk et al., Libor transition – setting your firm up for success, 2018
6 LBBW, IBOR-Reform, 2021, https://www.lbbw.de/rechtliche-hinweise/rechtliche-hinweise/ibor-reform_abdhgytj6c_d.html#:~:text=Januar%202018%20in%20Kraft%20getreten,bis%20Ende%202021%20ersetzen%20werden
7 Kögler, Was CFOs über die Euribor-Reform wissen müssen, 2019, https://www.financemagazin.de/finanzierungen/kapitalmarkt/was-cfos-ueber-die-Euribor-reform-wissen-muessen-2035011/

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