Lexikon

Ausschreibung von Kommunalkrediten: Ablauf und digitale Vorteile

Kämmerer haben in allen Phasen des kommunalen Haushalts und somit auch im Zuge der Mittelbeschaffung die allgemeinen Haushaltsgrundsätze zu beachten. Diese sind in den jeweiligen Gemeindeordnungen und teilweise zusätzlich in den Gemeindehaushaltsverordnungen der Länder definiert. Bei der Aufnahme von Fremdmitteln gilt insbesondere der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist die günstigste Relation zwischen dem verfolgten Zweck und den einzusetzenden Mitteln unter möglichst geringem Aufwand anzustreben.1

Keine förmliche Ausschreibungspflicht von Kommunalkrediten gemäß Vergaberecht

Die Notwendigkeit zur Ausschreibung von Aufträgen wird in den Verfahrens- und Rechtsschutzregelungen des Vergaberechts geregelt und orientiert sich unter anderem an der Art des Auftrags und an unterschiedlichen Auftragswerten.2 Kommunalkredite sind von der förmlichen Ausschreibungspflicht des Vergaberechts ausgenommen. § 116 Absatz 1 Nummer 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nennt Kredite und Darlehen ausdrücklich als besondere Ausnahme. Um dennoch eine Vergleichbarkeit der Kreditangebote herzustellen und nachvollziehbar dokumentieren zu können, dass das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt wurde, führen Kämmereien bei Kreditneuaufnahmen und Umschuldungen üblicherweise Konditions- beziehungsweise Preisabfragen bei mehreren Anbietern durch.3

Erstellung und Versand der Kreditausschreibung

Der Ablauf ist in vielen Kämmereien standardisiert und wiederkehrend, kann jedoch weiterhin mit einem hohen manuellen Aufwand verbunden sein. Nach der Erstellung der Kreditausschreibung durch die Kämmerei wird die Einladung zur Abgabe von Angeboten heute vielfach über eine digitale Kommunalkreditplattform oder per E-Mail an einen zuvor definierten Kreis von Empfängern übermittelt. Dieser besteht in den meisten Fällen aus Kommunalkreditspezialisten von Banken und Sparkassen. Vereinzelt können auch Finanzierungspartner aus der Versicherungswirtschaft einbezogen werden.

Gemeinsam mit dem Kreditersuchen werden die relevanten Fristen übermittelt. Diese bestimmen, bis zu welchem Zeitpunkt die Finanzinstitute ihre verbindlichen Angebote abgeben müssen und für welchen Zeitraum der angebotene Zinssatz unverändert bleibt. Zugleich wird festgelegt, bis wann sich die Kämmerei für eines oder mehrere Angebote entscheiden muss.

Prüfung und Ergänzung der Kreditparameter

Die von der Kämmerei definierten Kreditparameter dienen den Kreditspezialisten der teilnehmenden Institute zur Konditionsberechnung. Im Idealfall können die Angaben unmittelbar für die Kalkulation verwendet werden. Bei fehlenden oder nicht ausreichenden Angaben müssen einzelne Parameter jedoch häufig in einem zusätzlichen bilateralen Austausch geklärt werden.

Dokumente wie die aktuelle Haushaltssatzung, Angaben zur Verschuldung oder Informationen zur Einnahmen- und Haushaltssituation werden ebenfalls für die Kreditprüfung benötigt. Bei nicht vollständig digitalisierten Prozessen müssen diese Unterlagen separat angefordert, übertragen und durch die Marktfolge oder die Kreditsachbearbeitung manuell analysiert und weiterverarbeitet werden.

Abgabe, Auswertung und Annahme der Angebote

Die Abgabe der Angebote erfolgt über digitale Kommunalkreditplattformen oder – bei nicht plattformgestützten Verfahren – per E-Mail und teilweise telefonisch. Bei unstrukturierten Übermittlungswegen besteht das Risiko, dass Kreditinstitute unterschiedliche Formate verwenden oder einzelne Angaben nicht vollständig übermitteln.

Die Kämmerei wertet die eingegangenen Angebote aus und stellt sie einander gegenüber. Anschließend werden die Angebote innerhalb der vorgegebenen Frist angenommen oder abgelehnt. Abhängig von den internen Zuständigkeiten und den kommunalrechtlichen Vorgaben kann hierfür die Zustimmung eines politischen Gremiums erforderlich sein. Nach der Angebotsannahme erstellt der Kreditgeber üblicherweise eine Geschäftsbestätigung beziehungsweise den Kreditvertrag. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der erforderlichen Prüfungen und dem Eingang der rechtsverbindlich unterzeichneten Dokumente.

Dokumentation und nachgelagerte Prozesse

Nach der Kreditentscheidung folgen weitere Bearbeitungsschritte auf Seiten der Kommune und des Kreditgebers. Dazu gehören beispielsweise die Erstellung eines Ausschreibungs- oder Vergabevermerks für das Rechnungsprüfungsamt beziehungsweise die zuständige Prüfungsaufsicht, die Ablage der Kommunikation sowie die Anlage des Kredits in den jeweiligen Finanz- und Verwaltungssystemen.

Auch auf Seiten der Kreditinstitute müssen Korrespondenz, Kreditunterlagen und Entscheidungen dokumentiert sowie die abgeschlossenen Geschäfte in den entsprechenden Systemen verbucht werden.

Bei knappen personellen Ressourcen und wachsender Aufgabenlast hilft die digitale Kommunalkreditplattform komuno

Der öffentliche Dienst beschäftigt zwar mehr Personal als noch vor einigen Jahren. Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes waren zum Stichtag 30. Juni 2025 rund 5,5 Millionen Menschen im öffentlichen Dienst tätig. Das waren 95.100 Beschäftigte beziehungsweise 1,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die stärkeren Personalzuwächse entfielen allerdings insbesondere auf Schulen, Hochschulen und Kindertageseinrichtungen.4 Gleichzeitig bleibt die Altersstruktur eine Herausforderung. Zum 30. Juni 2024 waren rund 1,4 Millionen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes 55 Jahre oder älter. Das entsprach gut einem Viertel der insgesamt rund 5,4 Millionen Beschäftigten. In den kommenden Jahren wird daher ein erheblicher Teil des vorhandenen Personals aus dem Erwerbsleben ausscheiden.5

Die knappen personellen Ressourcen in Kämmereien und bei Finanzierungspartnern können durch den Einsatz digitaler Marktplätze zielgerichteter eingesetzt werden. Standardisierte Verfahren, strukturierte Daten und ein einfacher Zugang zu verschiedenen Marktteilnehmern schaffen effizientere und zeitsparende Prozesse. Gleichzeitig sinkt der Aufwand für wiederkehrende manuelle Tätigkeiten.

Kreditanfragen, Unterlagen und Angebote können strukturiert über eine zentrale Plattform übermittelt und dokumentiert werden. Dadurch lassen sich Medienbrüche reduzieren, Angebote leichter vergleichen und Prozessschritte transparenter nachvollziehen. Hiermit verbunden sind eine Verringerung möglicher Fehlerquellen sowie eine Erhöhung der Audit- und Revisionssicherheit.

Quellen und Studien:

1 KommunalWiki der Heinrich-Böll-Stiftung: https://kommunalwiki.boell.de/index.php/Haushaltsgrunds%C3%A4tze
2 Verwaltungsportal des Bundes – Regeln und Verfahren für öffentliche Aufträge: https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/rechte-und-pflichten/102840720
3 § 116 GWB Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__116.html; Quelle: Deutscher Städtetag – Musterdienstanweisung für die Neuaufnahme und Umschuldung von Krediten: https://www.staedtetag.de/files/dst/docs/Dezernat-2/Archiv/anlage-2-muster-dienstanweisung-neuaufnahme-und-umschuldung-von-krediten-2015.pdf
4 Statistisches Bundesamt – Beschäftigte im öffentlichen Dienst 2025: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/06/PD26_215_741.html
5 Statistisches Bundesamt – Beschäftigte nach Altersgruppen: https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentlicher-Dienst/Tabellen/beschaeftigen-alter.html

News zu komuno

  • Kommunale Handlungsfähigkeit im Fokus: komuno beim 22. Deutschen Kämmerertag

    Unter dem Leitgedanken „Handlungsfähigkeit sichern – Zukunft gestalten“ treffen sich Expertinnen und Experten aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft auf dem 22. Deutschen Kämmerertag in Berlin zum Austausch über die Zukunft der Kommunalfinanzen. komuno ist auch 2026 dabei.

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    Im Gespräch erklärt Thomas Gückel von der LBS Hessen-Thüringen, wie Kommunen durch die Kombination aus Kredit und Bausparvertrag Finanzierungskosten optimieren, langfristige Zinssicherheit schaffen und zugleich flexibel bleiben können.

  • klartext. komuno trifft Independent Credit View AG, Zürich

    Während Kommunen verlässliche Finanzierungspartner und wettbewerbsfähige Konditionen suchen, benötigen Banken und Investoren belastbare Einschätzungen zur Bonität und Entwicklung öffentlicher Schuldner. Genau hier setzt Independent Credit View AG aus Zürich an.

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    Am 24./25. Juni 2026 diskutieren 500 Kommunalkassenverwalter aus dem ganzen Bundesgebiet in Würzburg Lösungen rund um Digitalisierung, Kassen- und Vollstreckungswesen. Die Bundesarbeitstagung findet alle zwei Jahre im Wechsel mit den Landesarbeitstagungen statt – dieses Jahr im Congress Centrum Würzburg. komuno ist bereits zum vierten Mal Partner der Veranstaltung.