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15.10.2024
klartext. komuno trifft Jan-Wilhelm Pohlmann,
Mitglied des Hessischen Landtags
Heute beantwortet Jan-Wilhelm Pohlmann, Mitglied des Hessischen Landtags und in der CDU-Landtagsfraktion Fachsprecher für Digitales, Innovation und Datenschutz, die Fragen von Thomas Eitenmüller, Geschäftsführer Sales und Business Development bei komuno.
Herr Pohlmann, herzlichen Dank, dass Sie für ein Interview zur Verfügung stehen! Zunächst interessiert uns, welche Aufgaben in Ihren Zuständigkeitsbereich als Fachsprecher für Digitales, Innovation und Datenschutz im Landtag fallen.
Sehr gerne, ich freue mich auf das Interview! In die Zuständigkeit fallen alle politischen Vorgänge, die in die Zuständigkeit des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation fallen. Dazu gehören beispielsweise die Digitalisierungs- und Innovationspolitik, Umsetzung der Hessischen KI-Strategie, Förderung der Digitalwirtschaft, Mobilfunk- und Gigabitversorgung, Resilienz und Souveränität in der Digitalisierung sowie die Verwaltungsdigitalisierung. Das Thema Datenschutz ist im Hessischen Ministerium des Inneren, für Sicherheit und Heimatschutz angesiedelt. Aufgrund des engen Zusammenhangs zu dem Bereich Digitalisierung fällt der Datenschutz jedoch in die Zuständigkeit des Digitalausschusses und nicht in die des Innenausschusses.
Als Kommunalkreditplattform fördern wir die Digitalisierung der internen Verwaltungsprozesse in den Kommunen. Wie schätzen Sie den Stand der digitalen Infrastruktur in den hessischen Kommunen ein und welche Hauptaufgaben sehen Sie in den kommenden Jahren für der Verwaltung?
In Hessen sind aktuell 243 Online-Dienstleistungen flächendeckend verfügbar. Damit haben wir schon einiges erreicht, jedoch ist Verwaltungsdigitalisierung eine Daueraufgabe. Bis zum Ende der Legislaturperiode wollen wir alle Verwaltungsleistungen digital zur Verfügung stellen. Unser Ziel ist, die Verwaltungsprozesse vollständig, von der Antragsstellung bis zur Erteilung des Bescheides, zu digitalisieren. Dabei ist es wichtig die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung sowie die Bürgerinnen und Bürger in diesem Veränderungsprozess mitzunehmen. Der Erfolg der Verwaltungsdigitalisierung hängt stark von der breiten Akzeptanz ab. Den Kommunen wollen wir auch weiterhin eine kostenlose Antrags- und Prozessplattform zur Verfügung stellen, um eigene digitale Anwendungen zu entwerfen.
Wie bewerten Sie den Einsatz digitaler Plattformen in der kommunalen Verwaltung allgemein und insbesondere auch bei der Kreditausschreibung?
Der Einsatz digitaler Plattformen erleichtert Arbeitsprozesse und eröffnet den Bürgerinnen und Bürgern unkomplizierte Antragsverfahren mit den kommunalen Verwaltungen. Der Bereich der Kreditausschreibung ist ein gutes Beispiel für eine Erleichterung der Arbeits- und Verwaltungsprozesse. Der Ausschreibungsprozess, die Angebotsauswertung und der Kreditabschluss sind dadurch vollständig digital möglich und vereinfachen und beschleunigen den Ausschreibungsprozess.
Für eine vollständige Digitalisierung und Vereinfachung des kommunalen Ausschreibungsprozess ist eine E-Signatur notwendige Voraussetzung. Gibt es seitens des Landes Pläne, diese in naher Zukunft umzusetzen?
Trotz digitaler Anträge ist es leider noch oft erforderlich, dass eine handschriftliche Unterschrift geleistet wird. Dieses liegt an der sogenannten „Schriftformerfordernis“, die noch in vielen gesetzlichen Grundlagen besteht. Wir wollen deshalb die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anpassen, dass zukünftig die Unterschrift durch eine elektronische Identitäts-Lösung ersetzt werden kann.
Herr Pohlmann, besten Dank für das Interview!
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Kommunen kämpfen mit einer immer schwierigeren finanziellen Lage. Praktische Lösungsansätze stellen Vertreter aus Land und Kommunen am 25. März auf dem 8. Baden-Württembergischen Kämmerertag bei der L-Bank in Stuttgart zur Diskussion.