Lexikon

Gemeinde

Gemeinden

Unter Gemeinden (auch Kommunen, von lateinisch communis = öffentlich, gemeinsam) im politisch-administrativen Sinne versteht man alle Gebietskörperschaften vom Dorf bis zur Millionenstadt.
Innerhalb des föderalistischen Systems der Bundesrepublik Deutschland bilden Gemeinden dabei die unterste Verwaltungs- und Gebietskörperschaftsebene und besitzen das Recht auf Selbstverwaltung. Dieses Recht auf Selbstverwaltung wird ihnen nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) garantiert: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“

Staatsrechtlich bestimmen die Länder über die Kommunalverfassungen und Gemeindegrenzen. Auch die Zuweisung von Aufgaben und Finanzmitteln erfolgen von den jeweiligen Ländern sowie dem Bund.

Übersicht der Themenfelder

Verwaltungsgliederung in Deutschland
Eigene Darstellung in Anlehnung an OpenGeoEdu1

Anzahl und Größen von Gemeinden in Deutschland

Ende 2021 gab es in Deutschland 10.796 Gemeinden.2 Die Nutzung des Begriffs der Gemeinde erfolgt dabei hauptsächlich im Kontext der 13 Flächenländer. Jedoch können auch die Stadtstaaten (Land Berlin, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg) im weiteren Sinne als Gemeinden bezeichnet werden. Hierbei stellt jedoch die Freie Hansestadt Bremen einen Sonderfall dar, da dieser Stadtstaat aus zwei Gemeinden (Bremen und Bremerhaven) besteht.

Anzahl der Gemeinden nach Bundesländern 31.12.2021

Eigene Darstellung mit Daten des Statistischen Bundesamtes3

Die meisten Gemeinden befinden sich in Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein. Die Größe der Gemeinden variiert dabei bundesweit zwischen Gemeinden mit wenigen Hundert und Großstädten mit mehr als einer Millionen Einwohnern. In der nachfolgenden Grafik lässt sich gut erkennen, dass über die Hälfte der rund 11.000 Gemeinden weniger als 2.000 Einwohner hat.

Gemeinden in Deutschland

Eigene Darstellung mit Daten des Statistischen Bundesamtes4

Eigene Darstellung mit Daten des Statistischen Bundesamtes4

Die Gemeinden eines bestimmten Gebietes (Kreisgebiet) bilden einen Gemeindeverband, den Landkreis. Dieser übernimmt dabei übergeordnete Funktionen und Aufgaben (Kreisaufgaben) welche die einzelnen Gemeinden kapazitätsmäßig nicht leisten können (siehe ausführlich Aufgaben der Gemeinde). In Deutschland gibt es insgesamt 294 Landkreise.

Aufgaben der Gemeinde

Im Rahmen der sogenannten Daseinsvorsorge haben Gemeinden den Auftrag, das Wohl ihrer Einwohner zu fördern und eine für das menschliche Dasein nötige Grundversorgung zu gewährleisten.5 Innerhalb der Aufgabenstruktur von Gemeinden kann zwischen pflichtigen Aufgaben, bei denen die Gemeinden an gesetzliche Bestimmungen zur Umsetzung gebunden sind, sowie freiwilligen Aufgaben, bei denen die Umsetzung eher an die örtlich finanzielle Leistungsfähigkeit sowie den politischen Willen gebunden ist, unterschieden werden. Zu den pflichtigen Aufgaben zählen dabei etwa Meldewesen, Abfallbeseitigung und Straßenreinigung. Bei den freiwilligen Aufgaben handelt es sich meist um Aufgaben im Sozial- und Kulturbereich wie Theater, Sport, Bibliotheken etc.

Der Landkreis und seine kreisangehörigen Gemeinden stehen in einem engen Verhältnis zueinander. Sie teilen sich die Erledigung derjenigen Aufgaben, die von einer kreisfreien Stadt allein wahrgenommen werden. Zu solchen Kreisaufgaben zählen unter anderem die Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs, die Abfallbeseitigung, der Brand- und Katastrophenschutz, das Gesundheitswesen oder auch die Lebensmittelüberwachung. Kreisfreie Städte, die keinem Landkreis angehören, entsprechend zusätzlich zu den generellen Aufgaben als Gemeinde auch die zuvor genannten Kreisaufgaben.

Rechtliche Grundlagen und Selbstverwaltung

Die Zuständigkeit zur Regelung der Gemeindeordnung (in Kombination mit anderen Ordnungen teilweise auch Kommunalverfassung genannt) liegt gemäß Art. 70 des GG bei den Ländern. In der Gemeindeordnung ist der Aufbau der Gemeinden sowie ihre Stellung innerhalb der Verwaltung des Landes geregelt. Die Gemeindeordnung bildet somit die gesetzliche Grundlage, nach welcher Gemeinden die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung und freier Selbstverwaltung regeln.
Das oberste beschließende Organ der Gemeinde ist die gewählte Vertretung der Bürger. Diese trägt dabei abweichende Bezeichnungen: Gemeinderat, Stadtrat, Gemeindevertretung, Stadtverordnetenversammlung. Der gewählte Bürgermeister leitet die Verwaltung der Gemeinde und hat entsprechend der jeweiligen Gemeindeordnung unterschiedliche Aufgaben.

Gemeindefinanzen

Zur Erfüllung der zahlreichen Aufgaben benötigen Gemeinden ausreichend Mittel. Neben den Steuern, insbesondere der Gewerbesteuer, den Gemeindeanteilen aus Einkommens- und Umsatzsteuer sowie der Grundsteuer, finanzieren sich Kommunen über Gebühren und Zuweisungen der Länder.
Während bei den alten Bundesländern die Steuern den größten Teil ausmachen, sind es bei den neuen Bundesländern die Zuweisungen der Länder.

Eigene Darstellung mit Daten des Bundesministeriums der Finanzen6

Eigene Darstellung mit Daten des Bundesministeriums der Finanzen7

Ausgaben der Gemeinden ergeben sich aus der Verwaltungstätigkeit - etwa Personalaufwand und Sachaufwand, aber auch Ausgaben für den Schuldendienst (Kreditzinsen und Tilgungen für aufgenommene Kommunalkredite) sowie Transferausgaben. Transferausgaben sind Ausgaben, die eine Gemeinde aus gesetzlichen Gründen an ihre Bürger und Unternehmen leisten muss (Sozialleistungen und Subventionen für private und öffentliche Unternehmen)

Das kommunale Vermögen umfasst Grundstücke, öffentliche Gebäude, Straßen, Verkehrseinrichtungen, Grün- und Waldflächen, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen, Schulen und Kindergärten, Sporteinrichtungen, Verwaltungsbauten oder Fahrzeuge. Die öffentlichen Gebäude, Straßen, Verkehrswege und sonstige bauliche Einrichtungen müssen durch ein systematisches und planvolles Gebäudemanagement bewirtschaftet werden. Auch kommunale Beteiligungen (Kommunalunternehmen, öffentliche Unternehmen) gehören zum kommunalen Vermögen.
Die kommunalen Verbindlichkeiten setzen sich aus Kassenkrediten, Kommunalkrediten und allen übrigen Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen zusammen.8

Im Zuge der Kommunalaufsicht wird durch die jeweiligen Aufsichtsbehörden überwacht, ob das Handeln der Gemeinden mit der geltenden Rechtsordnung im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung übereinstimmt. Relevanz hat dabei auch die Überwachung der Einhaltung des Grundsatzes vom ausgeglichenen Haushalt.

komuno – die digitale Plattform für Kommunalkredite – setzt bei den Verbindlichkeiten der Kommunen an und unterstützt Gemeinden bei effizienten und transparenten Ausschreibungsprozessen sowie der Beantragung kommunaler Fördermittel.

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